Unternehmensbesteuerung
Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) zugestimmt.
Kern des Gesetzes ist die Einführung eines Optionsrechts für Personengesellschaften dahingehend, dass sie auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert werden. Die Gesellschafter versteuern dann entsprechend nur noch die Ausschüttungen, die ihnen tatsächlich wie eine Dividende zufließen.
Die Diskussion über die Einführung dieses Wahlrechts geht zurück auf die früheren Empfehlungen der Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung (sogenannte Bühler Empfehlungen) vom 30. April 1999.
In den zurückliegenden zwei Jahrzehnten wurden das Thema einer rechtsform-unabhängigen Besteuerung immer wieder aufgegriffen und die Anforderungen an ein Optionsmodell weiterentwickelt (siehe etwa Stiftung Marktwirtschaft (2006) oder IDW (2017, 2018).
Die Frage nach dem für Personengesellschaften gewünschten Besteuerungsregime wurde nun endlich in die Hände derer gegeben, die es angeht: in die Hände der Steuerpflichtigen, die als Gesellschafter davon betroffen sind. Diese können nun das für sie passende Besteuerungsverfahren wählen.
Manchmal liegt die Lösung für eine strittige Frage im Steuerrecht ganz nah. Manchmal braucht es nur 22 Jahre, um sich zu überwinden.
Veröffentlicht in Unternehmensbesteuerung am 30.06.2021 9:15 Uhr. 0 Kommentare • Kommentar abgeben